Ups, hier bist du richtig |
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Diese Fahrzeuge werden als Mobilitätshilfen eingestuft und unterliegen somit der Mobilitätshilfeverordnung (MobHV). Dieses Dokument habe ich hier zum Download bereit gestellt. Mob_Justiz Kommentare Ausnahme Ergebnisse Daraus ergeben sich nachfolgende Bedingungen in Auszügen mit Kommentaren zu den roten Textpassagen: § 1 Anwendungsbereich, Grundsatz der Verwendung
0. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20
km/h, § 2 Anforderungen an das Inbetriebsetzen 1. einem genehmigten Typ entspricht oder
eine Einzelgenehmigung besitzt sowie § 4 Anforderung an die Verzögerungseinrichtung 1. das Fahrzeug bis zum Stillstand abbremsen kann und 1. nach vorne wirkendem Scheinwerfer für weißes Licht (TA 23), 2. nach vorne wirkendem weißem Rückstrahler (TA 18), 3. an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht (TA 14b), 4. an der Rückseite mit einem roten Rückstrahler (TA 18), 5. mit gelben Rückstrahlern nach beiden Seiten wirkend (TA 18). § 6 Anforderung an die Schalleinrichtung Eine Mobilitätshilfe darf nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie mit einer Glocke ausgerüstet ist. |
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